Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Auftraggeber wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit der stepping stone AG einen Vertrag abgeschlossen hat.
1. Übersicht
Diese AGB halten verbindlich fest, welche Richtlinien bei der Benutzung der Dienstleistungen des Service-Anbieters durch den Auftraggeber von beiden Parteien zu beachten sind.
2. Gültigkeit
Die vorliegenden AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Service-Anbieter und dem Auftraggeber. Sie gelten für sämtliche vom Service-Anbieter angebotenen Dienstleistungen während der gesamten Dauer ihrer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber.
Diese AGB bilden Bestandteil aller individuellen Verträge und gelangen zur Anwendung, soweit keine abweichende Regelung besteht. Offerten und Rechnungen gelten als vertragliche Dokumente.
3. Legale/Illegale Benutzung
3.1 Leistungen
Der Service-Anbieter erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich Cloud-Computing. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftraggebers auf ununterbrochene und jederzeitige fehlerfreie Verfügbarkeit der Dienstleistungen. Der genaue Umfang der Leistungen des Service-Anbieters ist in den vertraglichen Dokumenten mit dem Auftraggeber festgelegt.
Der Service-Anbieter besorgt den Unterhalt seiner Infrastruktur. Er behebt während der Betriebszeiten Störungen, welche in seinem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Er behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten auszuführen, welche zu Betriebsunterbrüchen führen können. Der Service-Anbieter bemüht sich, solche Unterhaltsarbeiten zu Randzeiten und innerhalb eines möglichst kurzen Zeitfensters vorzunehmen. Soweit möglich informiert der Service-Anbieter die betroffenen Auftraggeber vorgängig auf geeignetem Weg.
Der Service-Anbieter trifft Vorkehrungen, um seine Infrastruktur vor Eingriffen Dritter zu schützen. Er kann jedoch keine Gewährleistung bieten, dass die Infrastruktur vor unerlaubten Zugriffen, die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, vollumfänglich geschützt ist.
3.2 Rechte
Der Service-Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers die Dienstleistungen anzupassen oder zu verändern und ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
Zur Erbringung seiner Dienstleistungen kann der Service-Anbieter jederzeit Dritte einbeziehen.
Der Service-Anbieter behält sich die Speicherung und Auswertung von Verbindungsdaten (Source- und Destination IP und sämtliche andere Logfiles) zu Verrechnungszwecken und zur Behebung technischer Mängel sowie zur Wahrung seiner Rechte und zum Zwecke der Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten vor.
Bestehen Anzeichen für Verstösse gegen diese AGB seitens des Auftraggebers, ist der Service-Anbieter ausdrücklich berechtigt, die Zugänge der betreffenden Dienstleistung zu sperren und seine Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, um die eigenen Server und die Server anderer zu schützen. Die gesamten Kosten für eine solche Massnahme werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Service-Anbieter behält sich das Recht vor, allfällige Verstösse abzuklären. Sollten dabei Anzeichen von kriminellen Handlungen festgestellt werden, so wird der Service-Anbieter die Strafverfolgungsbehörden informieren und mit diesen zusammenarbeiten.
4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, die beim Service-Anbieter bezogenen Dienstleistungen bestimmungsgemäss und rechtmässig zu nutzen und verpflichtet sich, im Rahmen dieser Nutzung sowohl die vorliegenden AGB als auch allfällige Weisungen vom Service-Anbieter zu befolgen.
4.1 Weisungen des Service-Anbieters
Die dem Auftraggeber mitgeteilten Zugangsdaten (zum Beispiel Nutzername, Passwörter oder SSH-Keys) sind für die persönliche Verwendung bestimmt und daher vertraulich zu behandeln. Stellt der Service-Anbieter eine unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten fest, so werden die mit der Passwortänderung verbundenen Kosten in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber meldet sich von sämtlichen Anwendungen nach ihrer Benutzung sachgemäss ab, sodass Dritten der Zugang zu diesen verwehrt wird.
4.2 Unzulässiges Verhalten
Der Auftraggeber sichert zu, sich bei der Nutzung der Dienstleistungen des Service-Anbieters an die jeweils anwendbaren schweizerischen und ausländischen Gesetze zu halten. Zudem trifft er geeignete Massnahmen zur Vermeidung einer strafbaren Nutzung durch die unter seiner Aufsicht stehenden Personen (zum Beispiel seine Angestellte oder Angehörige seines Haushalts).
Dies gilt insbesondere in Bezug auf Begehung einer Straftat (Betrug, Computerkriminalität, Geldwäscherei, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Urkundenfälschung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, unerlaubte Glücksspiele etc.); Teilnahme an einer Straftat (Mitwirkung, Anstiftung, Gehilfenschaft) oder Überlassen der vom Service-Anbieter bezogenen Dienstleistung zur Begehung einer Straftat durch Dritte.
Der Auftraggeber sichert zu, die Dienstleistungen des Service-Anbieters nicht zum Versand von identischen E-Mails an eine Vielzahl von adressierten Personen zu verwenden, sofern dieser ohne vorgängige Einwilligung der adressierten Person (Opt-in), ohne korrekte Angabe der Identität des Absendenden oder ohne Hinweis auf eine einfache und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit (Opt-out) erfolgt (Spamming). Dies umfasst auch die Nutzung, die Speicherung, das Angebot oder die Empfehlung von Instrumenten oder Methoden, welche einem solchen Versand dienen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Daten, die mit der Dienstleistung zusammenhängen, gefälscht oder manipuliert werden. Dazu zählen zum Beispiel die Manipulation von Log-Dateien oder die Fälschung der Absenderangaben und anderer Header-Informationen elektronischer Mitteilungen (E-Mails).
Der Auftraggeber sichert zu, die vom Service-Anbieter bezogenen Dienstleistungen nicht entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern diesbezüglich nicht ausdrücklich eine vorgängige anderslautende Abrede getroffen wurde.
4.3 Rechtswidrige Inhalte
Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die von seinem Internet-Anschluss durch die Infrastruktur des Service-Anbieters übermittelt werden.
Der Auftraggeber trifft geeignete Massnahmen gegen die Verbreitung beziehungsweise Zugänglichmachen von straf- und/oder zivilrechtswidrigen Inhalten (Gewaltdarstellungen, sogenannte weiche und harte Pornographie, Aufforderung zur Verletzung des öffentlichen Friedens, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Rassendiskriminierung, Ehrverletzung, Verleumdung, Persönlichkeitsverletzung etc.).
Der Auftraggeber sichert zu, in seinem Verantwortungsbereich alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um Personen unter 16 (bzw. 18) Jahren vor nicht zulässigen Inhalten zu schützen und diesen den Zugang zu solchen zu verwehren.
Der Auftraggeber sichert zu, keine rechtlich geschützten Inhalte (insbesondere gemäss Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Design- und Patentrecht) zu übertragen, speichern oder verteilen.
4.4 System- und Netzwerksicherheit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Massnahmen gegen allfällige Verstösse gegen die System- oder Netzwerksicherheit, die straf- und/oder zivilrechtlich belangt werden können, zu treffen.
Beispiele von Verstössen gegen die System- oder Netzwerksicherheit sind insbesondere die folgenden:
- Unerlaubter Zugriff auf oder unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk- Elementen;
- Verkehrserfassung respektive Abtastung sowie bewusste Prüfung der Verwundbarkeit von System- oder Netzwerk-Elementen ohne vorgängige Absprache mit dem System- oder Netzwerk-Eigentümer (Scanning);
- Versuch, die Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmassnahmen zu durchbrechen, ohne eine vorgängige schriftliche Genehmigung der System- oder Netzwerk-Eigentümer einzuholen;
- Unerlaubte Überwachung des Daten- oder Verkehrsflusses ohne explizite, vorgängige Genehmigung durch die zuständigen Behörden oder den Netzwerk-Eigentümer (Sniffing);
- Beeinträchtigung der System- oder Netzkomponenten des Service-Anbieters und seiner Kundschaft, insbesondere mittels Mail-Bomben, Massensendungen oder anderer Versuche, das System zu überlasten (Flooding);
- Fälschungen oder Manipulationen von Steuerungsinformationen in TCP/IP-Paketen (Packet-Header), zum Beispiel der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (zum Beispiel Adresse von Empfänger/Absender).
4.5 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Service-Anbieter unverzüglich über ihm zur Kenntnis gelangte Mängel, Störungen oder Unterbrechungen im Zusammenhang mit den Abonnements (einschliesslich aller Fälle von rechts- oder vertragswidriger Inanspruchnahme von diesen Abonnements durch Dritte) zu informieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei einer allfälligen Feststellung eines potenziellen Verstosses gegen diese AGB durch ihn selber oder durch Dritte, den Service-Anbieter unverzüglichen zu informieren:
- Unzulässiges Verhalten oder rechtswidrige Inhalte: abuse(at)stepping-stone(dot)ch
- Sicherheitsverstösse: security(at)stepping-stone(dot)ch
- Mängel, Störungen oder Unterbrechungen: support(at)stepping-stone(dot)ch
5 Haftung des Service-Anbieters
Der Service-Anbieter haftet lediglich für Schäden, welche er nachweislich absichtlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.
Für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Beendigung einer Dienstleistung entstehen, übernimmt der Service-Anbieter keine Haftung.
Der Service-Anbieter haftet nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung seiner durch den Auftraggeber bezogenen Dienstleistungen.
Weitergehende als die in diesen AGB genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Service-Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Service-Anbieter weist weiter darauf hin, dass keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Auftraggebers übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne vorgängiges Einverständnis des Service-Anbieters.
Der Service-Anbieter haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (zum Beispiel Virenbefall).
6 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hält dem Service-Anbieter vollumfänglich schadlos für sämtliche Ansprüche, die gegenüber dem Service-Anbieter im Zusammenhang mit Verletzung dieser AGB erhoben werden.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den von seinem Internet-Anschluss in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Service-Anbieter für sämtliche durch Verletzung dieser AGB verursachte Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit Ansprüchen Dritter zusammenhängen oder die dem Service-Anbieter dadurch entstehen, dass er selbst oder eine bei ihm angestellte Person rechtlich belangt und/oder verantwortlich gemacht wird.
Sieht sich der Service-Anbieter mit einem Verfahren konfrontiert, verpflichtet sich der Auftraggeber zur entsprechenden Unterstützung des Service-Anbieters in diesem Verfahren.
Der Service-Anbieter ist berechtigt, dem Auftraggeber sämtliche durch Verletzung dieser AGB verursachte Aufwände in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Verletzung dieser AGB durch die unter seiner Aufsicht stehenden Personen (zum Beispiel seine Angestellte oder Angehörige seines Haushalts).
Der Service-Anbieter behält sich gegenüber dem Auftraggeber auch die Geltendmachung von Genugtuungsansprüchen vor.
7 Beendigung einer Dienstleistung
Sofern nicht anders vereinbart, können der Auftraggeber wie auch der Service-Anbieter jede Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende der laufenden Rechnungsperiode schriftlich (auch mittels E-Mail) kündigen.
Zudem hat der Service-Anbieter das Recht, jede Dienstleistung fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber gegen die Rechtsordnung oder gegen die AGB verstösst.
Der Service-Anbieter ist berechtigt, eine von ihm kostenlos angebotene Dienstleistung (zum Beispiel ein gratis Mail-oder Backupkonto), welche während drei Monaten oder länger nicht benutzt wurde, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die damit verbundenen Daten definitiv zu löschen. Der Service-Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten auf dem Konto des Auftraggebers aufzubewahren oder ungelesene oder nicht abgeschickte Nachrichten an ihn oder Dritte weiterzuleiten.
Mit dem Kündigungsdatum erlischt per sofort das Recht des Auftraggebers, die entsprechende Dienstleistung weiter in Anspruch zu nehmen.
Werden Rechnungen bis zum Fälligkeitsdatum der 2. Mahnung nicht bezahlt, ist der Service-Anbieter berechtigt, alle Dienstleistungen zu kündigen und sofort abzuschalten.
Bern, Oktober 2026